Glossar
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Spekulationssteuer

Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommenssteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte zutrifft, unterliegen im allgemeinen auch dann dieser Steuer, wenn zwischen dem Eröffnungs- und Schlussgeschäft mehr als sechs Monate liegen. Die steuerliche Handhabung solcher Gewinne ist in der Bundesrepublik aber noch schwankend, da sie in bestimmten Fällen auch als nicht zu versteuernde Einnahmen aus Spiel und Wette angesehen werden könnten. Wie innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen, so können umgekehrt auch innerhalb dieser Fristen entstandene Verluste steuerlich geltend gemacht werden, allerdings höchstens bis zum jeweiligen Gesamtbetrag der im entsprechenden Jahr angefallenen und zu versteuernden Gewinne. Um eine solche Besteuerung auf ganz legale Weise zu vermeiden, können sich Anleger gegebenenfalls durch Abschluss von Termin- bzw. Optionsgeschäften auf die entsprechenden Basiswerte über die entscheidende Spekulationsfrist retten (vgl. Put-Option, Optionsgeschäft).

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