Zusätzlich zur Dividende ein Teil des Aktienertrages. Es beträgt 9/16 (=56,25%) der Dividende und kommt dem Aktionär durch Anrechnung auf seine Einkommensteuerschuld oder Erstattung zugute (vgl. Anrechnungsverfahren). Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens wird das Anrechnungsverfahren jedoch abgeschafft.
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