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Streubesitz

Der Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der Streubesitz an einer Aktiengesellschaft, desto enger deshalb auch der Markt für die entsprechenden Papiere und umgekehrt (vgl. Marktenge). Als Streubesitz wird der Anteil von Aktien eines Unternehmens bezeichnet, der von einer Vielzahl von Aktionären gehalten wird und jederzeit ohne Beschränkungen an der Börse gehandelt werden kann. Der Rest ist in festen Händen, das heißt sie gehören beispielsweise dem Management des Unternehmens oder der Muttergesellschaft. Hier reichen schon kleinere Aufträge aus, um einen Kurs nach oben oder unter zu verändern.

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