Form des Devisenaustauschgeschäfts (engl.: to swap = tauschen), bei dem ein Partner einem anderen sofort Devisen bereitstellt (Kassa-Geschäft) und gleichzeitig mit ihm den Rückkauf zu festem Kurs und Termin vereinbart (Termingeschäft). Bei dieser Kombination von Kassa- und Termingeschäft, wie sie im internationalen Devisenhandel üblich ist, stellt der Swapkurs einen Indikator für die Differenz zwischen beiden Kursen dar. Ist der Terminkurs größer als der Kassakurs, so ergibt das einen Aufschlag / Report, wenn er kleiner ist, einen Abschlag / Deport. Bei einem Swap "tauschen" zwei Vertragspartner ihre Finanzierungskonditionen aus und profitieren von Kostenvorteilen des jeweils anderen. Swap-Geschäfte treten vor allem in Form von Währungs- und Zinsswaps auf. Ein Währungsswap stellt den Tausch eines Kapitalbetrags und der aus diesem Kapitalbetrag resultierenden Zinsbeträge einer Währung in einen Kapitalbetrag und daraus resultierender Zinsen in einer anderen Währung dar. Damit dieser Tausch für beide Seiten unter Kostengesichtspunkten (gilt gleichermaßen auch für Zinsswaps) vorteilhaft sein kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Zwei Unternehmen in unterschiedlichen Ländern haben hinsichtlich der Volumina, der Laufzeiten und der Zinsberechnungsbasen gleiche Finanzierungsinteressen, aber entgegengesetzte Valutabedürfnisse. (2) Die Unternehmen können sich aufgrund ihres Standingvorteils am Heimatmarkt günstiger verschulden als das jeweils andere Unternehmen.
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