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Steuerpflichtiger Ertragsanteil

Er bezeichnet den Teil des gesamten Wertzuwachses, der aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen - also den ordentlichen Erträgen - stammt. Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist bei Aktienfonds am geringsten und bei klassischen Rentenfonds am höchsten.

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