Andere Bezeichnung für Obligation. Sie bezeichnet ein Schuldverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen. Dabei ist die eine Partei Schuldnerin und die andere Partei Gläubigerin. Die Schuldnerin - oft Unternehmen oder die Öffentliche Hand - verpflichtet sich, die geliehene Geldsumme zurückzuzahlen und diese während der Laufzeit entsprechend zu verzinsen. Als Obligationen werden hauptsächlich Anleihen von Großunternehmen (Industrieobligationen) und von Kommunalkreditinstituten (Kommunalobligationen) bezeichnet.
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