Im Terminhandel besteht in den meisten Fällen die Notwendigkeit, Sicherheitsleistungen ( Margin ) zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung kann aus Geld oder Wertpapieren bestehen. Wenn die Sicherheiten nicht mehr für die abgeschlossenen Termingeschäfte ausreichen, dann besteht eine sogenannte Nachschußpflicht (margin call).
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