Kursbeeinflußende Unternehmensmeldungen werden von Aktiengesellschaften im Rahmen von Ad-hoc Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WpHG) publiziert. Ad-hoc Meldungen sollen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten. Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muß unverzüglich eine Neuigkeit veröffentlichen, wenn sie sich auf die Vermögens- und Finanzlage auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für den Inhalt der Meldungen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich.
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