Das Aktiengsetz (vom 06.09.1965) ist die juristische Grundlage für Aktiengesellschaften. Es enthält im wesentlichen Regelungen zu folgenden Punkten: - Gründung der Gesellschaft- Rechtsverhältnisse der der Gesellschaft und der Gesellschafter- Verfassung der AG- Satzungsänderungen- Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung- Auflösung der Gesellschaft- KGaA- Verbundene Unternehmen- Vermögensübertragung
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