Eine AG ist eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Das Grundkapital wird in der Regel von mehreren Kapitalgebern (Aktionären) aufgebracht. Als juristische Person haftet die Aktiengesellschaft - und nur sie - für eventuelle Verbindlichkeiten mit ihrem Gesellschaftsvermögen; eine persönliche Haftung der Aktionäre existiert nicht. Bei der Gründung einer AG muß das im Handelsregister in Nennwerthöhe eingetragene Grundkapital mindestens 100 000 Mark betragen. Der Gesellschaftsvertrag einer Aktiengesellschaft wird als Satzung bezeichnet. Als eine Art Verfassung bildet sie den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der AG. Gleichzeitig enthält die Satzung auch Regelungen zu den Organen der Gesellschaft (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand). Für wesentliche Entscheidungen der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung - die Versammlung der Aktionäre und Aktionärsvertreter - zuständig. Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien steht jedem Aktionär ein Rede-, Auskunfts- und Stimmrecht zu.
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