In Deutschland zählen dazu drei Marktkategorien: - Amtlicher Handel, - Geregelter Markt, - Freiverkehr. Sie unterscheiden sich durch unterschiedlich strenge gesetzliche Vorschriften für dort notierte Aktiengesellschaften. Im weiteren Sinne kann auch der außerbörsliche Handel mit Aktien (Telefonverkehr) dazugezählt werden.
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