Der umfangreichste an den deutschen Börsen durchgeführte Handel in Wertpapieren, die nach einem festgelegten, strengen Verfahren zu diesem Handel zugelassen sind. Insbesondere unterliegen solche Unternehmen, deren Aktien in diesen Handel eingeführt werden sollen, einer strengen Publikationspflicht. Für die Kursfestsetzung in diesem Handel ist der Vorstand der jeweiligen Börse unter Mitwirkung der vereidigten, amtlichen Makler zuständig. Die entsprechenden Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlicht (vgl. auch die übrigen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels: geregelter Markt, Freiverkehr, Deutsche Terminbörse). ***** Der amtliche Handel ist das breiteste Marktsegment an den deutschen Börsen. Etwa 90 Prozent des Gesamtumsatzes am Aktienmarkt entfällt auf dieses Segment. Für die Zulassung der Aktien zum amtlichen Handel muß das betreffende Unternehmen umfassende Angaben über seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse machen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im Vergleich zum geregelten Markt oder dem Freiverkehr (hier müssen lediglich gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden) relativ streng. Nur die Zulassung zum Neuen Markt ist noch schärfer geregelt.
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