Nach dem KAGG darf ein Fonds in Wertpapieren einer einzelnen Adresse - Ausstellers - nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen - Rechnung getragen werden.
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