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Anlageausschuß

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen vor, daß sich die KAG bzw. ihr Fondsmanagement bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte von einem Anlageausschuß beraten lassen kann. Der Anlageausschuß wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuß wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl die Vertreter der Depotbank als auch die der KAG haben bei ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen.

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